Naturheilkundliche Praktiken NHP (Naturarzt/-heilpraktiker)

Definition

Die naturheilkundlichen Praktiken (NHP) sind ein umfassendes Heilsystem, zu dem eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnose- und Therapieverfahren gehört. Im Mittelpunkt steht jeweils die Heilkraft der Natur.

Herkunft

Das Grundprinzip der Naturheilkunde geht auf die griechische Antike zurück. Der griechische Arzt Hippokrates (460-377 v. Chr.) als Vertreter der umfassenden Humoralpathologie (Viersäftelehre) machte sich für die Heilkraft der Natur stark. Er war überzeugt davon, dass eine natürliche Lebensweise mit einer ausgewogenen Ernährung und mit ausreichend Bewegung und Ruhe die Voraussetzung für eine gute Gesundheit sei. Durch die Jahrhunderte hindurch änderten sich die therapeutischen Konzepte, aber das naturheilpraktische Denkmodell blieb erhalten. So stellte auch der Arzt und Alchemist Paracelsus (1493-1541) die Heilkraft der Natur in den Mittelpunkt seines Denkens und betonte, dass für jede Krankheit ein Heilmittel in der Natur gefunden werden könne.

Im Verlauf der Jahrhunderte bildete sich eine „Heilerhierarchie“ heraus zwischen akademisch ausgebildeten Ärzten, Wundärzten, Apothekern und Hebammen einerseits und den Heilkundigen unterschiedlicher Herkunft und Ausbildung andererseits. Erfahrungsheilkundige wurden abschätzig auch als „Quacksalber“, „Scharlatane“ oder „Kurpfuscher“ bezeichnet. Bis ins 19. Jahrhundert wendeten aber auch gelehrte Ärzte Ausleitende Verfahren wie zum Beispiel den Aderlass an. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Medizin mehr und mehr wissenschaftlich. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte sich der Berufsstand der Ärzte durch, denen nun die ausschliessliche Kompetenz in medizinischen Fragen zugeschrieben wurde. Parallel entwickelte sich, ausgehend von den Heil- und Bäderkuren, in Deutschland und Österreich eine regelrechte Naturheilbewegung. Den Begriff „Naturheilkunde“ prägte 1849 der deutsche Militärarzt Lorenz Gleich (1798-1865), der Gründer des „Vereins zur Förderung der Naturheilverfahren“. 1869 wurde die deutsche Kurierfreiheit eingeführt, sie wurde 1939 vom Heilpraktikergesetz abgelöst. Mit der Einführung des Gesetzes wurde erstmals unter der Bezeichnung „Heilpraktiker“ eine Voraussetzung für eine Zulassung für Naturheilkundige geschaffen. Bis heute hat sich die Naturheilkunde in zahlreichen Ländern etabliert.

In der Schweiz sind die Berufsbedingungen für Naturheilpraktiker kantonal sehr unterschiedlich. Das Spektrum reicht vom absoluten Verbot bis zur völligen Liberalisierung der Heiltätigkeit und bis zur kantonalen Approbation von Naturheilkundigen.

Grundlagen

Die naturheilkundlichen Praktiken basieren auf der Vorstellung, dass der menschliche Körper normalerweise über genügend Selbstheilungskräfte verfügt, um sich selbst gesund zu erhalten und im Krankheitsfall zu heilen. Eine ungesunde Lebensführung, wie zum Beispiel falsche Ernährung, Mangel an Bewegung, Schlaf und frischer Luft sowie körperliche oder seelische Belastungen, kann die Eigenregulation des Körpers stören und dadurch Krankheiten auslösen. Bei einer Behandlung mit naturheilkundlichen Praktiken stehen nicht die einzelnen Krankheitssymptome im Mittelpunkt, sondern es wird versucht, die Selbstheilungskräfte des Körpers auf natürlichem Weg anzuregen und zu unterstützen.